TÜV Teilegutachten
Als einziger Hersteller von Polyurethan-Fahrwerksbuchsen bieten wir unseren Kunden neben diversen Teilegutachten für einige Produkte auch eine allgemeine TÜV-Freigabe, die auf einem Materialtest im Labor beruht. Somit gibt es keine Probleme mehr bei der HU! Dieses Dokument können Sie bei uns nach dem Kauf anfordern oder direkt im Bestellvorgang im Kommentarfeld angeben, dass Sie dieses mit der Ware erhalten möchten.
Grundsätzlich hat der TÜV keine Spezifikationen (DIN Normen) nach denen Fahwerksbuchsen zu testen sind, sodass die Erstellung eines Teilegutachten nach §19.3 gar nicht möglich ist. Bei Fahrwerksfedern und Bremsscheiben gibt es diese hingegen, z.B. dass eine gewisse Anzahl von Federbelastungen getestet werden muss und die Feder nicht bricht.
Buchsen aus dem Zubehör (z.B. von Lemförder, Meyle etc.) kommen auch ohne Gutachten und Zulassung, sodass nicht nachvollziehbar ist, dass Prüfer für unsere Produkte eine Eintragung erfordern. Unsere Buchsen sind im Motorsport und vom TÜV Austria durch einen Labortest als für den Straßenverkehr tauglich getestet.
In unserem Webshop wird bei entsprechenden Teilen angegeben, ob ein TÜV-Teilegutachten nach §19.3 dabei ist. Ist keine Angabe über eine TÜV-Zulassung vorhanden, greift bei unseren PU Fahrwerksbuchsen die allgemeine TÜV-Freigabe. Dies ist jedoch nicht separat angegeben, sondern bezieht sich allgemein auf unser gesamtes Portfolio an Fahrwerksbuchsen aus Polyurethan.
Alle TÜV-Teilegutachten können über das Kontaktformular angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass die Ware hierfür bei uns direkt oder bei einem unserer Händler erworben sein muss. Wenn Sie das Produkt bei uns erworben haben, geben Sie bitte die Bestell- oder Rechnungsnummer direkt an. Bei Kauf über einen unserer SuperPro Händler, bitten wir Sie eine entsprechende Rechnung als Nachweis zuzusenden.