Sind SuperPro Polyurethan Buchsen für den Straßenverkehr zugelassen bzw. gibt es ein TÜV Gutachten?
Seitens des TÜV gibt es keine Richtlinie (DIN Normen) wie Fahrwerksbuchsen zu testen sind, folglich kann auch kein fahrzeugspezifisches Teilegutachten nach §19.3 erstellt werden. Bei Fahrwerksfedern und Bremsscheiben gibt es diese hingegen, z.B. dass eine gewisse Anzahl von Federbelastungen getestet werden muss und die Feder nicht bricht.
Buchsen aus dem Zubehör (z.B. von Lemförder, Meyle etc.) kommen auch ohne Gutachten und explizite Zulassung, sodass nicht nachvollziehbar ist, dass Prüfer für unsere Produkte eine Eintragung erfordern. Unsere Buchsen sind im Motorsport und vom TÜV Austria durch einen Labortest getestet, was auf einen hohen Qualitätsstandard hindeutet.
Wir sind jedoch der einzige Hersteller von PU-Buchsen, der über eine TÜV-Freigabe verfügt. Das SuperPro Material haben wir dafür vom TÜV in einem aufwendigen Laborversuch testen lassen und können Ihnen bei etwaigen Problemen bei der HU diese TÜV-Freigabe zur Verfügung stellen. Bisher haben alle "kritischen" TÜV-Prüfer diese Freigabe akzeptiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich dabei um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (jedoch mit Bezug auf Gesetzgebung der StVZO) handelt und diese keine Eintragung nach §19.3 ermöglicht. Je nach Ermessen des Prüfers könnte aber darauf basierend ggf. eine Eintragung nach §21 (Einzelabnahme) erfolgen. Dies müssten Sie jedoch mit Ihrem Prüfer direkt klären.
Gerne lassen wir unseren Kunden diese Freigabe in ausgedruckter Form zusammen mit der Ware zukommen. Bitte teilen Sie uns dies bei der Bestellung im Kommentarfeld mit.
Bitte beachten Sie, dass wir die Freigabe nur unseren Kunden oder Kunden unserer Händler aushändigen. Wenn Sie zum Beispiel SuperPro Artikel aus dem Ausland erworben haben, können wir die TÜV Freigabe leider nicht zur Verfügung stellen.